Verein der Freunde und Förderer
des Leopoldina-Krankenhauses der Stadt Schweinfurt e.V.
     
 
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Satzung | § 1 | § 2 | § 3 | § 4 | § 5 | § 6 | § 7 | § 8 | § 9 |                 Druckversion 

SATZUNG

des "Vereins der Freunde und Förderer
des Leopoldina-Krankenhauses
der Stadt Schweinfurt"


§ 1    Name und Sitz des Vereins

§ 2    Zweck des Vereins

§ 3    Mitgliedschaft

§ 4    Beiträge, Spenden, Geschäftsjahr

§ 5    Organe des Vereins

§ 6    Der Vorstand

§ 7    Mitgliederversammlung

§ 8    Gerichtsstand

§ 9    Auflösung des Vereins

Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines steuerbegünstigten Zweckes fällt das Vermögen des Vereins an die Stadt Schweinfurt, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke im Rahmen der Gesundheitspflege und -vorsorge zu verwenden hat.

 
 
 
http://www.leopoldina-krankenhaus.de/
Leopoldina-Krankenhaus