SATZUNG
des "Vereins der Freunde und Förderer
des Leopoldina-Krankenhauses
der Stadt Schweinfurt"
§ 1 Name und Sitz des Vereins
§ 2 Zweck des Vereins
§ 3 Mitgliedschaft
§ 4 Beiträge, Spenden, Geschäftsjahr
§ 5 Organe des Vereins
§ 6 Der Vorstand
§ 7 Mitgliederversammlung
§ 8 Gerichtsstand
§ 9 Auflösung des Vereins
Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines
steuerbegünstigten Zweckes fällt das Vermögen des Vereins an
die Stadt Schweinfurt, die es unmittelbar und ausschließlich
für gemeinnützige Zwecke im Rahmen der Gesundheitspflege und
-vorsorge zu verwenden hat.
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